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Freitag, 12. Juni 2009

Gesundheitspraktikerin DGAM - pro & contra

Aroma-Gesundheitspraktiker/in (DGAM)

Im Oktober 2008 hatte ich das Glück an einem Sonderzertifizierungskurs* für Gesundheitspraktiker (DGAM) [GP] in Greiz/Thüringen teilzunehmen zu können. Endlich eine gute Basis für meine Begeisterung beim Umgang mit ätherischen Ölen [ÄÖ]. Es stärkte meine Intention, ÄÖ als Duftkommunikations-Medium für die Persönlichkeitsentwicklung einzusetzen. Dieser Sonderzertifizierungskurs richtete sich an Praktiker, d.h., Menschen, die bereits abgeschlossenen Ausbildungen absolviert hatten und Praxiserfahrungen gesammelt hatten.

Während des Kurses kam mir die Idee, dies doch auch speziell für die vielen gut und solide ausgebildeten Aroma-Praktiker/innen, Aroma-Experten u.a. ohne therapeutischen Hintergrund und Absicht zugänglich zu machen und ich „beduftete“ die Veranstalter mit diesem Gedanken.

Ich freue mich sehr, dass Eliane es auf Ihrer Seite veröffentlicht. Der Samen ist von Ihr 2004 (ohne, dass ich es wusste) gesetzt worden und ihr Wissen um diese Möglichkeit sowie ihre Begeisterung motivierten mich dranzubleiben. Jetzt scheint für den Samen, die Zeit des Keimens gekommen zu sein – Alles hat offensichtlich seine Zeit. Aus meiner Erfahrung aus diesem Zerti-Kurs möchte ich zum Verständnis informieren:

Der GP (DGAM) ist kein Ersatz für den Heilpraktiker-Schein.

Wer sich zum Heilen berufen fühlt, wer etwas „reparieren“ möchte, wer Leiden heilen möchte, kommt nicht umhin, im eigenen Herzensinteresse, sich der therapeutischen Arbeit zu stellen und die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Beim GP sind nicht das Leid und dessen Ursachen und die Vergangenheit Gegenstand der Betrachtung (Absicht), sondern das, was „trotz allem“ im Hier und Jetzt geschieht und den Weg für Morgen sichtbar werden lässt. Erleben und Wahrnehmen von Freude, Genuss, Sinn(lichkeit), „Wow, das ist ja auch noch da“ wendet den Blick auf die individuellen Möglichkeiten zu seiner (des Klienten/in) Gesundheit.

Die ÄÖ können dazu ein genussvolles „Medium“ (nicht im Eso-Sinn gemeint) zum Training der Autonomie des Klienten auf seinem Weg der Gesundheit und seiner Lebens-“Vitalität“ sein. Als GP mache ich nur Angebote und begleite den Klienten auch bei seinen Begegnungen mit dem „Dunklen – Verdrängten“ während seiner Wanderschaft zwischen „Der Schönen und dem Biest“, seinen subjektiven Erfahrungen und seinen Entscheidungen.

Als GP leite ich die Klienten mit meinem Wissen über die ÄÖ an, damit sie ihr Gesundheitsbewusstsein weiterentwickeln können und sich ihnen Wahlmöglichkeiten eröffnen. In der Aroma-Massage sind das Erleben und die Selbstwahrnehmung berührungs-sinnlich zu erfahren.

Das Potential der ÄÖ bietet hervorragende Möglichkeiten gesundheitspraktisch und präventiv zu arbeiten, ein „Rezepteverabreichen“ ist in diesem Fall nicht entsprechend. Jedoch dem Klienten bei der sinnlichen und assoziativen Entwicklung seiner „Mixtur“ zu begleiten, ist eines der Ziele der gesundheitspraktischen Intention. Das Erlebnis dieser „Mixtur“-Entwicklung schult den Klienten in seinem Persönlichkeits- und Gesundheitsbewusstsein, die „Mixtur“ selbst ist dann nur noch das Nebenprodukt, mit dem der Klient weitere Erfahrungen sammeln kann.

Dabei kann es auch geschehen, dass seine Rückenschmerzen plötzlich nicht mehr wahrnehmbar sind…

Worauf der GP jedoch nicht abzielt, die Rückenschmerzen zu beseitigen! GP-Arbeit erfordert ein Umdenken, wenn das geschafft ist, macht es richtig Spaß. Der eigene Focus verändert sich, er bewegt sich weg vom Leid hin zu Freude und Sinnlichkeit. Dazu fordern die ÄÖ gerade zu auf. Es setzt sich dabei auch ein persönlicher Schulungsweg in Gang.

All das solide und fundierte Wissen über ÄÖ kann diese Arbeit qualitativ bereichern und respektvoll und verantwortungsbewusst unterstützen. Ich kann Eliane in ihrer Empfehlung nur unterstützen, diese Möglichkeit zu ergreifen und damit auch neue Wege zu beschreiten. Christine L.

Anschließend noch ein paar bedenkenswerte Hinweise aus dem Mitmachbereich von Conni (wer auch immer dahinter steckt - in dieser anonymen Bloggerwelt):

Liebe Eliane,
tut mir leid, wenn ich an dieser Stelle ein bisschen pingelig bin, aber ich habe beruflich in einer Beratungsstelle häufig mit der Frage zu tun, ob und hinter welcher Berufsbezeichnung sich ein seriöses Angebot basierend auf einer fundierten Ausbildung verbirgt. Ich möchte daher gerne Folgendes ergänzen:
Deine sehr schöne Erfindung „Aromapraktiker/-in“ ist leider genauso wenig geschützt/schützbar wie die Berufsbezeichnungen „Gesundheitsberater“, „Entspannungspädagogin“, „Gesundheitstrainer“ oder „Wellnesstrainerin“. Sie sind zu global und es gibt (noch?) keine staatlich geregelte Ausbildungen/Zugang hierzu, deshalb können sie nicht geschützt werden – jede und jeder darf sich so nennen! D. h. hinter diesen Berufsbezeichnungen können hochqualifizierte und hochkompetente Fachleute mit langjähriger Erfahrung und guten Ausbildungen stehen, aber auch „Blender“, die nur mal wenige Kursstunden, wenn überhaupt, besucht haben. Das ist aus Sicht der Kundschaft/der VerbraucherInnen/KlientInnen höchst problematisch. Schützbar sind diese Bezeichnungen nur mit einem spezifischen Zusatz z.B. „Gesundheitspraktiker BFG/DGAM“ oder „Gesundheitspädagogin SKA“ (Sebastian Kneipp Akademie) oder eben „Aromapraktiker AiDA“.
Im Gegensatz dazu ist die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/-in“ geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die gemäß des Heilpraktikergesetzes eine staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzen.
Der BfG eine sinnvolle Einrichtung zur Interessensvertretung und zur Vernetzung, aber deswegen ist die Berufsbezeichnung „Gesundheitspraktiker“ per se nicht „offizieller“, nicht anerkannter und sagt auch nicht unbedingt etwas über die Qualität des Angebots aus. Ich kann allen Rat- und Hilfesuchenden/VerbraucherInnen hier nur eindringlich nahe legen, sich bei allen AnbieterInnen genau die Dauer und Qualität der Ausbildung anzusehen. Es macht ja einen Unterschied ob jemand eine so fundierte Ausbildung, wie AiDA (und auch manch andere) sie anbietet, absolviert hat oder nur mal an 3 Wochenenden Seminare besucht hat. Beide dürfen sich „Aromapraktiker“ oder wie auch immer nennen!
So wie der „Heilpraktiker“ in Deutschland geschützt ist, so ist hier auch das „Diplom“ geschützt. Es ist ein akademischer Grad und darf nur von Fachhochschulen oder Universitäten verliehen werden. Der Zusatz „Diplom“ darf in D. ausschließlich nach einen entsprechenden abgeschlossenen (Fach)Hochschulstudium geführt werden – nicht nach einem „Fernstudium“ an einem Ausbildungsinstitut. Es ist daher nicht zulässig sich z. B. „Dipl.-Aromaberaterin“ oder „Dipl.-Gesundheitsberater“ zu nennen, auch wenn die Ausbildung im Ausland so genannt wurde, um nicht mit einem Hoch-/Fachhochschulabschluss verwechselt zu werden.  Conni 

Und noch ein paar ergänzende Gedanken dazu von Christine 

Liebe Conni, den Inhalt Ihres Beitrages kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich will damit sagen, dass ich mich genau auch damit herum geschlagen habe. Mit der Zeit bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass selbst geschützte Namen nichts über Qualität des Anbieters oder des Absolventen aussagen, denn es ist nur der Name geschützt (patentrechtlich als Marke) und nicht die Methode (patentrechtlich nicht möglich), dazu braucht es andere Instrumentarien. Selbst ein Dipl.-Ing. kann in der Praxis versagen und Berechnungen „verreißen“ so das infolge z.B. ein Bauwerk zusammen stürzt. Was ich damit sagen will, meine eigene Verantwortung als Anbieter (Dienstleister) ist immer gefragt und ich bin grundsätzlich verpflichtet mir das erforderliche Wissen anzueignen und meine Grenzen zu kennen, so dass ich weder das Leben, den Körper, die Gesundheit oder sonstiges Gut eines anderen Menschen verletze oder schädige.

Wichtig für mich, als Dienstleister, sind offen dargelegte Ausbildungskonzepte, die ich auswählen kann und von denen ich eine entsprechende qualitative Befähigung entsprechend meines Einsatzgebietes erwarten darf. Da sind auf der einen Seite Angebote mit qualifizierten oder weniger qualifizierten Inhalten und ihren Preisen und auf der anderen Seite der spätere Anwender (DL) der auswählt – will er billig oder solide – seine persönliche Entscheidung. 

Bei der DGAM wird mir diese Verantwortung nicht abgenommen aber ich habe hier klare gesundheitspraktische Richtlinien und eine Berufsordnung zu deren Anerkennung ich verpflichtet bin, wenn ich die Berufsbezeichnung Gesundheitspraktiker (DGAM) tragen will. Ein GP ohne (DGAM) ist ein anderer und darf auch sein. Qualität setzt Akzente und der Kunde/Klient wird entscheiden.

* Der Sonderzertifizierungs-Kurs beinhaltet keine direkten Themen der Ausbildungen zum Gesundheitspraktiker, sondern er wendet sich an Menschen mit einer vollständigen Ausbildung in einem gesundheitspraktischen Fach, wie beispielsweise die Ausbildung zur Aromapraktikerin. An diesen drei Tagen werden die juristischen Hintergründe "gepaukt", beispielsweise was die Ausübung eines gesundheitspraktischen Berufes bedeutet, beinhaltet und welche Einschränkungen es gibt. Damit man genau die Richtlinien kennt, wenn man als Gesundheitspraktiker/in DGAM tätig sein möchte ist. Denn dazu muss man sich schriftlich verpflichten, wenn man diesen Titel verwenden möchte. Dann hat man wiederum juristische Berater an seiner Seite.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

hm ... interessant zu wissen! heutzutage lockt ja eine "Ausbildungsstätte" nach der anderen mit ärztlicher Prüfung UND DIPLOM!?! In dem Fall kann man bei diesen Angeboten ja super auf diesen Eintrag verweisen. DANKE für´s Licht im Dunkel! ;)
Lg, Tina

Aromula hat gesagt…

Liebe Conni,
danke für diese ausführliche Formulierung des Berufsbildes, an der ich mich vor Wochen auch schon mal bei der Aromatherapiegruppe bei Xing abgemüht habe (ich weiß gar nicht mehr, wie der Thread damals hieß). Deine Gedanken aus der Erfahrung mit DGAM-Zertifikat ergänzen meine Ideen. Der Akzent auf der Selbstverantwortung sowohl der Aromakundigen als auch des Klienten gefällt mir besonders gut. Was Ratschläge bezüglich Seriosität anbelangt, so habe ich für meine eigenen KundInnen in meinem Blog (darf ich hier überhaupt so eine Eigenwerbung machen, Eliane?? Sonst musst Du den Komment halt rausschmeißen. Mein Blogbenimm steckt noch in den Kinderschuhen...) ganz unten kurz vor dem Impressum formuliert, nur so als Orientierungshilfe. Das Problem unserer äußerst heterogenen Zunft ist nicht nur die große gesetzliche Grauzone sondern auch die häufig verzweifelt nach Hilfe Suchenden,manchmal "Austherapierten" die leider gerne Opfer unseriöser Anbieter zu werden drohen. Deshalb ist die Zeit für verlässliche Rahmenbedingungen wohl doch allmählich reif. Ich persönlich habe den Eindruck, dass diese DGAM-GEschichte zumindest die Richtung weisen könnte zur Etablierung einer firmenunabhängigen Aromaberatungskultur in Deutschland mit Seriositätsgarantie. Vielleicht rollt ja die bei Xing irgendwie versandete Diskussion nach ein wenig Reifungszeit nun nochmal von neuem an und es findet kosntruktiver Austausch statt...
Liebe Grüße von Ula

Eliane Zimmermann hat gesagt…

klar Ula, darfst DU hier werben!

Anonym hat gesagt…

Auch ich ärgere mich sehr oft über unseriöse Anbieter und weiß, wie schnell man an ein "Diplom" kommt ohne wirklich nachweisen zu müssen, dass man die Materie versteht.Die Zeit ist überreif für einheitliche Rahmenbedingungen, aber auch da hab ich halt so meine Bedenken, dass sich da einige "Profilneurotiker" ins Zeug legen, um "ihre" Sichtweise der Anwendung der ätherischen Öle zu etablieren (Eliane weiß, wen ich meine, gell)

Danke für den ausführlichen Post

Liebe Grüße
Gaby

Eliane Zimmermann hat gesagt…

klar, Gaby, nicht nur einer, in unserer Branche gibt es deren ja einige!!!!

Anonym hat gesagt…

Hallo Gabi,
bei deinen Zeilen und Anmerkungen zur "Sichtweise etablieren" fällt mir auch spontan jemand und noch jemand...ein.

Kerstin

m hat gesagt…

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